Meine Leistungen

 

In einem persönlichen Gespräch erörtere ich gerne mit Ihnen gemeinsam die für Sie und Ihr Anliegen optimale Bewertungsform.

Je nach Bewertungsanlass können Sie im Umfang zwischen drei unterschiedlichen Varianten wählen:

 

  • Verkehrswerteinschätzung
  • Kurzbewertung
  • ausführliche Bewertung

 

In einer VERKEHRSWERTEINSCHÄTZUNG erhalten Sie in Schriftform eine Kurzfassung des ermittelten Wertes.


Die KURZBEWERTUNG ist die am häufigsten gewählte Bewertungsform. Diese kommt zum Tragen, wenn Sie eine außergerichtliche, neutrale und sachverständige Wertermittlung Ihrer Immobilie bzw. Ihres Vorhabens benötigen.


Bewertungen von freien Sachverständigen werden nach Absprache mit den jeweils zuständigen Ämtern, Gerichten bzw. Kommunen in vielen Fällen auch dort akzeptiert.


Eine Kurzbewertung besitzt einen Leistungsumfang von rd. 15 - 20 Seiten.

 

 

Grundlage der AUSFÜHRLICHEN BEWERTUNG ist §194 Baugesetzbuch (BauGB).


§ 194 Baugesetzbuch (BauGB): Definition des Verkehrswertes:


„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“


Die ausführliche Bewertung setzt die Ausführungen des § 194 BauGB sowie die Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Verbindung mit der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) vollumfänglich um.

Der Inhalt ist mit rd. 30 - 35 Seiten entsprechend umfangreicher.





Share by: